iiv Immobilien- und Industrieverwaltung - Aufgaben des Hausverwalters

Die Aufgaben des Hausverwalters

Der Hausverwalter wird bestimmt durch:
  1. Den Hauseigentümer oder
  2. per Teilungserklärung oder
  3. durch Wahl bei der Eigentümerversammlung oder
  4. durch gerichtliche Bestimmung (z.B. Zwangsverwaltung)
Pflichten des Hausverwalters
  1. Personalsuche (Hausmeister, Putzfrau, Hauspersonal) Ausfertigen und Überwachen der Verträge und Ausbildung des Personals
  2. Erstellung der gesetzlichen Rücklagen für Instandhaltung, größere Reparaturen und Sanierungen
  3. Wartungsverträge für Fahrstuhl, Heizung, Warmwasser usw. abschließen und überwachen
  4. Hausversicherungen abschließen und die Reglung im Schadensfall
  5. Betriebliche Instandhaltung des Gebäudes und des Grundstücks durch Reparatur und Sanierung. (z.B. lose Gebäudeteile, wie kaputte Dachziegel sichern lassen)
  6. Regelmäßige Besichtigung der Wohnanlage und Zustandskontrolle des Objektes
  7. Erstellung, Kontrolle und Durchsetzung der Hausordnung
  8. Begleitung von Mieterwechseln (Mieterliste aktualisieren, Anschreiben wegen Endabrechnung der Nebenkosten, Kaution und von Mietforderungen)
  9. Mietzahlungen überwachen, einnehmen, anmahnen und Kautionseinlagen verwalten
  10. Wirtschaftsplan erstellen
  11. Eigentümerversammlung vorbereiten und durchführen