Der Hausverwalter wird bestimmt durch: |
- Den Hauseigentümer oder
- per Teilungserklärung oder
- durch Wahl bei der Eigentümerversammlung oder
- durch gerichtliche Bestimmung (z.B. Zwangsverwaltung)
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Pflichten des Hausverwalters |
- Personalsuche (Hausmeister, Putzfrau, Hauspersonal) Ausfertigen und Überwachen der Verträge und Ausbildung des Personals
- Erstellung der gesetzlichen Rücklagen für Instandhaltung, größere Reparaturen und Sanierungen
- Wartungsverträge für Fahrstuhl, Heizung, Warmwasser usw.
abschließen und überwachen
- Hausversicherungen abschließen und die Reglung im Schadensfall
- Betriebliche Instandhaltung des Gebäudes und des Grundstücks durch Reparatur und Sanierung. (z.B. lose Gebäudeteile, wie kaputte Dachziegel sichern lassen)
- Regelmäßige Besichtigung der Wohnanlage und Zustandskontrolle des Objektes
- Erstellung, Kontrolle und Durchsetzung der Hausordnung
- Begleitung von Mieterwechseln (Mieterliste aktualisieren, Anschreiben wegen Endabrechnung der Nebenkosten, Kaution und von Mietforderungen)
- Mietzahlungen überwachen, einnehmen, anmahnen und Kautionseinlagen verwalten
- Wirtschaftsplan erstellen
- Eigentümerversammlung vorbereiten und durchführen
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