iiv Immobilien- und Industrieverwaltung - Wissen!

Nebenkosten

Nicht umlagefähig sind folgende Kosten und dürfen daher auch nicht in der Nebenkostenabrechnung auftauchen:
  1. Vergütung von Verwaltungsaufgaben an den Hausverwalter. Sie sind Sache des Vermieters und müssen in der Miete einkalkuliert sein.
  2. Tätigkeiten des Hausmeisters, welche bereits im Rahmen anderer Nebenkosten (z.B. Wartung der Abwasserrohre) umgelegt wurden (keine Doppelberechnung)
  3. Kontoführungsgebühren für das Mietkonto
  4. Portokosten der Abrechnung
  5. Rücklagen für Instandhaltungen
  6. Alle Kosten für Reparaturen und Anschaffungen. Anschaffungen, die zu einer Verbesserung der Wohnqualität führen kann sich der Vermieter im Rahmen einer angemessenen Mieterhöhung vergüten lassen.
Hier finden Sie die wichtigsten Nebenkosten, die laut Paragraph 27, Anlage 3 der Zweiten Berechnungsverordnung auf den Mieter überwälzt werden dürfen:
  1. Grundsteuer und laufende öffentliche Lasten des Grundstücks.
  2. Kosten für Wasserverbrauch, die Grundgebühren, Kosten für den Wasserzähler, sowie die Kosten für die Berechnung der Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Mieter. Ebenso überwälzt werden dürfen die Kosten der Wartung der Wasserversorgungsanlage nicht aber Reparaturkosten.
  3. Abwasserkosten, also die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, Klärwerksabgaben und Regenwassergebühren.
  4. Zentralheizungskosten wie Brennstoffverbrauch, Kosten für Überwachung, Pflege und Bedienung, Kosten der Sicherheitsprüfung und der Messungen nach Bundesimissionsschutzgesetz.
  5. Kosten der Warmwasserversorgung, Kosten für Reinigung und Wartung der Warmwassergeräte, Kosten der regelmäßigen Prüfung und Einstellung durch einen Fachmann.
  6. Kosten verbundener Warmwasser- und Heizungsanlagen
  7. Fahrstuhlkosten. Dazu gehören Kosten für Strom, Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung und Pflege, Sicherheitsprüfung, Einstellung und Reinigung.
  8. Gebühren für Müllabfuhr und Straßenreinigung
  9. Kosten für Treppenhausreinigung und Ungezieferbekämpfung
  10. Kosten der Gartenpflege und Spielplatzpflege (z.B. Sanderneuerung)
  11. Beleuchtungskosten der gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteile (z.B. Keller, Treppe)
  12. Schornsteinfegegebühren sofern nicht bereits in den Heizkosten berücksichtigt
  13. Versicherungsprämien für Feuer-, Sturm-, Wasser- und Glasversicherung, sowie der Haftpflichtversicherung für das Gebäude und den Öltank
  14. Hausmeisterkosten
  15. Betriebskosten der Gemeinschaftsantenne und des Kabelfernsehens. Umlagefähig sind die Grundgebühr und Wartungskosten, nicht aber die Anschlussgebühr.
  16. Betriebskosten für Waschmaschine, Schleuder und Trockner, wenn diese allen Bewohnern zur Verfügung stehen und die Kosten nicht bereits durch Münzautomaten o.ä. vom jeweiligen Nutzer bereits abgegolten werden (Keine Doppelbelastung).
  17. Sonstige Betriebskosten von Nebengebäuden und Anlagen wie Saunen oder Schwimmbäder