- Überwachung des Objektzustand durch regelmäßige Begehung
- Erfassung von Mängelmeldungen der Mieter und Pächter und Beseitigung der Mängel
- Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen
- Instandhaltung von Gemeinschaftseigentum
- Abschluss und Überwachung von Serviceverträgen
- Renovierung von Wohnungen und Gemeinschaftsräumen
- Kontrolle von Ver- und Entsorgungseinrichtungen
- Einleitung von gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen (Fahrstuhl, Schornsteinfeger usw.)
- Wohnungsübergaben und Wohnungsabnahmen
- Überwachung von Bau- und Modernisierungsmassnahmen (Bauherrenvertretung)
- Durchführung von Mieterterminen und Begleitung zu diesen